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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04 (https://dejure.org/2005,5915)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.09.2005 - 3 K 35/04 (https://dejure.org/2005,5915)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. September 2005 - 3 K 35/04 (https://dejure.org/2005,5915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gesamtnichtigkeit einer teilbaren Norm bei Vorliegen eines Rechtsfehlers in einem Teil der Norm; Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Anwendung der Immissionsrichtwerte für ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 12 Abs. 1; ; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; ; DV-KV M-V § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzielle Leistungsfähigkeit eines Vorhabenträgers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 673
  • DÖV 2007, 40 (Ls.)
  • BauR 2006, 1432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2004 - 3 K 31/03

    Voraussetzungen für vorhabenbezogene Bebauungspläne

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 23.06.2004 - 3 K 31/03 - die Vorgängersatzung für unwirksam erklärt.

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die Gerichtsakte im Verfahren OVG M-V 3 K 31/03 verwiesen.

    Die Gemeinde hat entsprechend der Begründung im Urteil des erkennenden Senats vom 23.06.2004 - 3 K 31/03 - sowohl die von der Nutzung des Vorhabens verursachten Verkehrslärmimmission als auch die Abstandsflächenproblematik zum Gegenstand der Abwägungsentscheidung gemacht.

    Erkennbar sollte das in einem ersten gerichtlichen Verfahren - wenn auch aus ganz anderen Gründen gescheiterte - Vorhaben unter - vermeintlicher - Berücksichtigung der Hinweise des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 23.06.2004 - 3 K 31/03 - zu den Anforderungen an die Abwägung durchgesetzt werden.

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Offensichtlich sind Mängel, wenn sie die "Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und sich aus Akten, Protokollen () oder sonstigen Unterlagen ergeben" (grundlegend BVerwG, U. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80, E 64, 33, 38).

    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, B. v. 09.10.2003 - 4 BN 47.03, BauR 2004, 1130; grundlegend BVerwG, U. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80, E 64, 33, 38 f.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66, E 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74, E 48, 56).

    Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (BVerwG, U. v. 12.12.1969, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2004 - 3 M 140/04

    Einhaltung von Abstandsflächentiefen im Sonderbaugebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Soweit der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 22.09.2004 (3 M 140/04 - LKV 2005, 175) ausgeführt habe, dass in einem Sondergebiet Fremdenverkehr die Abstandsflächen ein bestimmtes Maß nicht unterschreiten dürften, betreffe das nicht die Festsetzung nach § 6 Abs. 15 LBauO M-V. Hier bestünden andere Spielräume.

    In einem solchen Sondergebiet kann im Baugenehmigungsverfahren keine Tiefe von Abstandsflächen gestattet werden, die unter den gesetzlich in § 6 Abs. 5 S. 1 LBauO M-V festgesetzten Mindesttiefen liegt (Beschluss des erkennenden Senats vom 22.09.2004 - 3 M 140/04, LKV 2005, 175).

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Es genügt nicht die bloße Annahme, die Vermeidung des Fehlers hätte zu einem anderen Ergebnis führen können (BVerwG, B. v. 20.01.1992 - 4 B 71.90, BRS 54 Nr. 18, NVwZ 1992, 662).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Es genügt nicht die bloße Annahme, die Vermeidung des Fehlers hätte zu einem anderen Ergebnis führen können (BVerwG, B. v. 20.01.1992 - 4 B 71.90, BRS 54 Nr. 18, NVwZ 1992, 662).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, B. v. 09.10.2003 - 4 BN 47.03, BauR 2004, 1130; grundlegend BVerwG, U. v. 21.08.1981 - 4 C 57.80, E 64, 33, 38 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Der Senat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass es nicht dem Willen des Satzungsgebers entspricht, diese Bekanntmachungsregelungen als geltendes Recht anzusehen (vgl. auch OVG Greifswald, B. v. 26.08.2005 - 1 M 84/05).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66, E 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74, E 48, 56).
  • OVG Sachsen, 14.07.1994 - 1 S 142/93

    Vereinfachte Planung durch Vorhaben- und Erschließungsplan

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2005 - 3 K 35/04
    Diese muss zum einen objektiv vorliegen und zum anderen muss die Gemeinde die Leistungsfähigkeit in geeigneter Weise überprüft haben (vgl. dazu allgemein OVG Bautzen, U. v. 14.07.1994 -1 S 142/93, NVwZ 1995, 181; Reidt in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Auflage 2004, Rn. 889 ff).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 1 KN 168/15

    Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Betriebsbereich;

    Zweck dieses Erfordernisses ist es, vergeblichen Planungsaufwand der Gemeinde sowie das Entstehen von "Investitionsruinen" zu vermeiden (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, NVwZ-RR 2006, 673 = juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

    Soweit der Antragsteller die Verlässlichkeit der Durchführung in Frage stellt, die § 12 Abs. 1 BauGB voraussetzt ("bereit und in der Lage") - wobei hier nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit thematisiert worden ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, BauR 2006, 1432), sondern der Bereich u.a. der Verfügbarkeit der Grundflächen und der Möglichkeit der Fristeinhaltung (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.6.2004 - 3 K 31/03 -, NordÖR 2005, 216) -, hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung ergänzende Unterlagen beigebracht, wonach der Antragsteller seine Zweifel an der Abdeckung durch entsprechende Grundstücksverkaufsverträge nicht mehr ausdrücklich aufrecht erhalten hat.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Soweit der Antragsteller die Verlässlichkeit der Durchführung in Frage stellt, die § 12 Abs. 1 BauGB voraussetzt ("bereit und in der Lage") - wobei hier nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit thematisiert worden ist (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, BauR 2006, 1432), sondern der Bereich u.a. der Verfügbarkeit der Grundflächen und der Möglichkeit der Fristeinhaltung (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 23.6.2004 - 3 K 31/03 -, NordÖR 2005, 216) -, hat die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung ergänzende Unterlagen beigebracht, wonach der Antragsteller seine Zweifel an der Abdeckung durch entsprechende Grundstücksverkaufsverträge nicht mehr ausdrücklich aufrecht erhalten hat.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

    Anders als bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ( § 12 BauGB ) spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Investors (vgl. dazu OVG Greifswald, Urt. v. 15.2.2006 - 3 K 35/04 -, BauR 2006, 1432 ) hier keine entscheidende Rolle.
  • VGH Hessen, 18.11.2020 - 2 A 611/16

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Vollständigkeit der Antragsunterlagen;

    Die Anforderungen des Art. 7 VO (EG) 1071/2009 beziehen sich ausdrücklich auf die "finanzielle Leistungsfähigkeit" als "rechtlich gesicherte Möglichkeit des Zugriffs auf Finanzmittel" (Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, a.a.O., § 12 Rn. 8 u.H.a. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. September 2005 - 3 K 35/04 -, NVwZ-RR 2006, 675).
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